Häufig gestellte Fragen...

Was kostet ein Gutachten?

Das Honorar bemisst sich vorwiegend nach dem Zeitaufwand gemäß dem aktuellen Stundensatz. Nach Ihrer Anfrage sende ich Ihnen ein entsprechendes Angebot per Email.

Eine Begutachtung mit Feuchtigkeitsmessungen im Raum München mit mündlicher Ergebnismitteilung und Maßnahmenempfehlungen kostet aktuell ab ca. € 300.- + MwSt.

Eine komplexere Begutachtung z.B. für feuchte Wände, feuchter Keller oder für Wasserschaden bzw. Feuchteschäden mit schriftlichem Gutachten erfordert mehr Aufwand.

Wie schnell erhalte ich einen Ortstermin?

Je nach aktueller Auslastung kann ich Ortstermine meist innerhalb von ein bis drei Wochen anbieten.

Bieten Sie auch mündliche Gutachten an?

Ja, Sie können beim Ortstermin entscheiden, ob Ihnen eine mündliche Mitteilung der Begutachtungsergebnisse und der Maßnahmen-Empfehlungen ausreicht oder ob Sie eine schriftliche Ausarbeitung wünschen.

Wie lange dauert es vom Ortstermin bis zum Erhalt des Gutachtens?

Je nach Auslastung und Komplexität erhalten Sie mein Gutachten meist innerhalb von zwei bis vier Wochen.

Sind Ihre Gutachten gerichtsverwertbar?

Ja, alle meine schriftlichen Ausarbeitungen entsprechen den Grundsätzen für qualifiziert nachvollziehbare Gutachten.

Bezahlt meine Versicherung Ihr Honorar?

Ich empfehle Ihnen, mein Angebot vor Auftragserteilung Ihrer Versicherung vorzulegen.

Enthält Ihr Gutachten auch ein Sanierungskonzept?

Ja, jedes Gutachten endet mit den Maßnahmenempfehlungen.

Beseitigen Sie auch Schimmelschäden?

Nein, als Sachverständiger für Feuchtigkeitsschäden und Schimmelschäden und Gutachter für Feuchteschäden und für Wasserschäden führe ich Feuchtigkeitsmessungen durch, ergründe die Schadensursachen und erteile die Maßnahmen-Empfehlungen zur fachgerechten Schadensbeseitigung oder Kellersanierung und zur nachhaltigen Vermeidung erneuter Schäden. Ich bin überwiegend im Raum München tätig.

Muss der Mieter das Schimmel-Gutachten bezahlen, wenn er falsch gelüftet hat?

Richten Sie diese juristische Frage bitte an Ihren Rechtsberater. Die Frage geht über meine Zuständigkeit als technischer Gutachter für Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall und Gutachter für Wasserschaden hinaus.